Eine Spezialität des Sozialverwaltungsrechts bildet die Überprüfung nach § 44 SGB X. Wie der „reguläre“ Rechtsbehelf des Widerspruchs dient sie den Bürgern, die sich durch einen belastenden Verwaltungsakt in Rechten verletzt sehen, dazu, diesen Verwaltungsakt im Falle seiner Rechtswidrigkeit zu korrigieren und ggf. durch einen anderen – günstigeren – Verwaltungsakt ersetzen zu lassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-04-03 |
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