Die Feststellung des Beschäftigtenstatus setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 6.9.2018 – B 2 U 18/17 R – ECLI:DE:BSG:2018:060918UB2U1817R0 –
Anmerkung von Karl Friedrich Köhler, Kassel
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