§ 9 SGB VII
Die Feststellung einer Wie-Berufskrankheit setzt auch bei sehr kleinen Berufsgruppen medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse über den generellen Ursachenzusammenhang zwischen besonderer Einwirkung und Erkrankung voraus, selbst wenn epidemiologische Studien wegen der geringen Zahl der betroffenen Personen möglicherweise nicht möglich sind.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 18.6.2013 – B 2 U 6/12 R –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-06-04 |
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