§ 131 Abs. 5 SGG
Die Aufhebung des angefochtenenen Verwaltungsakts wegen unzureichender Ermittlungen im Verwaltungsverfahren (§ 131 Abs. 5 SGG) ist bei einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage unzulässig (Vergleiche BVerwG vom 6. 7. 1989 – 9 C 45/97 = BVerwGE 107, 128).
Urteil des 5. Senats des BSG vom 17. 4. 2007 – B 5 RJ 30/05 R –
Anmerkung von Richter am LSG Ansgar Humpert, Essen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-04-16 |
Seiten 250 - 257
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