§ 54 SGG; § 106 SGB V
1. Eine Beratung als Maßnahme der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist selbstständig anfechtbar.
2. Die Betreuung von Pflegeheimbewohnern kann eine Praxisbesonderheit darstellen, wenn nachweisbar ein erhöhter Behandlungsbedarf besteht.
Urteil des 6. Senats des BSG vom 5.6.2013 – B 6 KA 40/12 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Gernot Dörr, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.08.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-04 |
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