| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-10-02 |
Bei der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung grundrechtsrelevanter Regelungen hat das BVerfG in der neuen Entscheidung zu Preisabschlägen für Arzneimittelhersteller weitaus direkter und deutlicher als in der bisherigen Rechtsprechung auf das Ziel einer „Kostendämpfung“ abgestellt.
Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze wurden umfangreiche Änderungen des Zweiten und Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch beschlossen, die überwiegend zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten sind. Einen Fokus legt die Reform auf die Kosten der Unterkunft und Heizung. Unter anderem wurden für Leistungen für die Unterkunft drei neue Grenzen eingeführt, die erhebliche Probleme in der Auslegung und Umsetzung aufwerfen.
Zu viel, zu wenig oder eben immer mal wieder zu viel oder zu wenig. Der nachfolgende Ausarbeitung soll grundsätzlich die Frage erörtern, wie Jobcenter mit schwankendem Vermögen umgehen sollten, wurden doch die Vermögensfreibeträge mit der neuen Grundsicherung angepasst und zum Teil deutlich reduziert.
Verschiedene universitäre Ausbildungsgänge ermöglichen den Examenskandidaten nach erfolgreicher Prüfung neben der Möglichkeit eines Verbesserungsversuchs auch teilweise die Wiederholung der Prüfung nach einem sogenannten Freiversuch.
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts
BSG, Urteil des 8. Senats vom 28.5.2025 – B 8 SO 2/24 R – ECLI:
DE:BSG:2025:280525UB8SO224R0 – Anmerkung von Prof. Dr. Roland Rosenow, Freiburg
BSG, Urteil des 6. Senats von 18.6.2025 – B 6 KA 5/24 R – ECLI:
DE:BSG:2025:180625UB6KA524R0 – Anmerkung von Prof. Dr. Ute Walter, München
BSG, Urteil des 8. Senats vom 28.5.2025 – B 8 SO 11/23 R – ECLI:
DE:BSG:2025:280525UB8SO1123R0 – Anmerkung von Dr. Tobias Schweitzer, Mainz
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