| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-04 |
Das soziale Entschädigungsrecht geht weit über das SGB XIV hinaus – wenn man den Leistungsgrund, die Übernahme kollektiver Verantwortung jenseits des Haftungsrechts i. e. S., zum Ausgangspunkt einer systematischen Erfassung nimmt. Eine Entdeckungsreise durch das bestehende Recht offenbart große Vielgestaltigkeit.
Rettungsdienste sind wesentliche Säule der medizinischen Notfallversorgung. Stabilität, Qualität und Kosten der Versorgung werden im Zusammenhang mit der Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), welche die Finanzierung wesentlich trägt, diskutiert.
Weder das BSG noch obere Instanzgerichte haben bislang grundsätzlich dazu Stellung genommen, ob Arbeiten an einer Promotion während des Verlaufs einer mehrstufig strukturierten Ausbildung Teil der Berufsausbildung im Sinne des § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 lit. a SGB VI sein können.
Dieser Beitrag ist zugleich eine Anmerkung zum Urteil des BGH vom 9.10.2025 – III ZR 180/24, abgedruckt in diesem Heft S. 111 ff. zur Schnittstelle von Amtshaftung und sozialem Entschädigungsrecht.
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts
BGH, Urteil vom 9.10.2025 – III ZR 180/24 – ECLI:DE:BGH:2025:091025UIIIZR180.24.0 –
Anmerkung von Eva Brigitta Mertens, Weilheim
BSG, Urteil des 6. Senats vom 26.3.2025 – B 6 KA 7/24 R – ECLI: DE:BSG:2025:260325UB6KA724R0 –
Anmerkung von Katerina Vogtmeier, Berlin
BSG, Urteil des 7. Senats vom 12.3.2025 – B 7 AS 5/24 R – ECLI:DE:BSG:2025:120325UB7AS524R0 –
Anmerkung von Wilhelm Achelpöhler, Münster
Walter Pauly/Martin Otto (Hg.): Recht, Staat und Geschichte bei Michael Stolleis
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