| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2026.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-03 |
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob es sich bei der Eingliederungsvereinbarung und dem Kooperationsplan sowie dessen aktueller Reformkonzeption innerhalb der Neuen Grundsicherung um eine echte und tatschlich gewnschte Verschiebung hin zur kooperativen Rechtsgestaltung auf Augenhhe handelt, oder ob auch hier das Grundprinzip der subordinativen Entscheidung durch die Sozialverwaltung im Gewand einer Kooperationsrhetorik leitend bleibt.
Das durch das BTHG geschaffene Leistungsgesetz der Eingliederungshilfe verlangt, das institutionenzentrierte Leistungssystem der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe durch personenzentrierte Leistungen zu ersetzen. Eine der notwendigen Voraussetzungen dafr ist die zutreffende Bestimmung des persnlichen Bedarfs der Leistungsberechtigten.
Diagnostik und Begutachtung psychischer Traumafolgestrungen erfordern eine profunde fachliche Erfahrung, da eine Vielfalt von Strungsbildern und auch Einflussfaktoren zu bercksichtigen ist, insbesondere auch fr die gutachterliche Einschtzung kausaler Beziehungen zwischen Ereignis und psychischen Folgen.
Das LSG Nordrhein-Westfalen war in seiner Entscheidung vom 17. Januar 20241 zu dem Ergebnis gekommen, dass 5 AMPreisV fr die Abrechnung von Zubereitungen aus Stoffen entgegen der berwiegenden Abrechnungspraxis regelhaft die Abrechnung ganzer Packungen zulsst, die fr die Zubereitung mindestens erforderlich waren, auch wenn davon nur geringe Teilmengen verwendet werden und die weiteren Teilmengen weiterverwendet werden knnen.
bersicht ber die jngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts
BSG, Urteil des 12. Senats vom 25.3.2025 ECLI:DE:BSG:2025:250325UB12KR223R0
Anmerkung von Heinrich Schrmann, Mnster
BSG, Urteil des 11. Senats vom 12.3.2025 B 11 AL 1/24 R ECLI:DE:BSG:2025:120325UB11AL124R0
Anmerkung von Dr. Thomas Viemann, Hersbrck
BSG, Urteil vom 26.3.2025 B 6 KA 2/24 R ECLI:DE:BSG:2025:260325UB6KA224R0
Anmerkung von Dr. Jana Schfer-Kuczynski, M.mel., Frankfurt/Main
VerfGH Baden-Wrttemberg, Beschluss vom 8.12.2025 1 VB 64/25
Anmerkung von Prof. Dr. Steffen Roller, Konstanz
Markus Lffelmann: Richten, Methode und Kritik der Rechtsfindung
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