| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-03 |
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob es sich bei der Eingliederungsvereinbarung und dem Kooperationsplan sowie dessen aktueller Reformkonzeption innerhalb der „Neuen Grundsicherung“ um eine echte und tatsächlich gewünschte Verschiebung hin zur kooperativen Rechtsgestaltung auf Augenhöhe handelt, oder ob auch hier das Grundprinzip der subordinativen Entscheidung durch die Sozialverwaltung im Gewand einer Kooperationsrhetorik leitend bleibt.
Das durch das BTHG geschaffene Leistungsgesetz der Eingliederungshilfe verlangt, das institutionenzentrierte Leistungssystem der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe durch personenzentrierte Leistungen zu ersetzen. Eine der notwendigen Voraussetzungen dafür ist die zutreffende Bestimmung des persönlichen Bedarfs der Leistungsberechtigten.
Diagnostik und Begutachtung psychischer Traumafolgestörungen erfordern eine profunde fachliche Erfahrung, da eine Vielfalt von Störungsbildern und auch Einflussfaktoren zu berücksichtigen ist, insbesondere auch für die gutachterliche Einschätzung kausaler Beziehungen zwischen Ereignis und psychischen Folgen.
Das LSG Nordrhein-Westfalen war in seiner Entscheidung vom 17. Januar 20241 zu dem Ergebnis gekommen, dass § 5 AMPreisV für die Abrechnung von Zubereitungen aus Stoffen – entgegen der überwiegenden Abrechnungspraxis – regelhaft die Abrechnung ganzer Packungen zulässt, die für die Zubereitung mindestens erforderlich waren, auch wenn davon nur geringe Teilmengen verwendet werden und die weiteren Teilmengen weiterverwendet werden können.
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts
BSG, Urteil des 12. Senats vom 25.3.2025 – ECLI:DE:BSG:2025:250325UB12KR223R0 –
Anmerkung von Heinrich Schürmann, Münster
BSG, Urteil des 11. Senats vom 12.3.2025 – B 11 AL 1/24 R – ECLI:DE:BSG:2025:120325UB11AL124R0 –
Anmerkung von Dr. Thomas Vießmann, Hersbrück
BSG, Urteil vom 26.3.2025 – B 6 KA 2/24 R – ECLI:DE:BSG:2025:260325UB6KA224R0 –
Anmerkung von Dr. Jana Schäfer-Kuczynski, M.mel., Frankfurt/Main
VerfGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8.12.2025 – 1 VB 64/25 –
Anmerkung von Prof. Dr. Steffen Roller, Konstanz
Markus Löffelmann: Richten, Methode und Kritik der Rechtsfindung
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