| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-05 |
Gegenwärtig wird vielfach das „einfache“ Sozialrecht gefordert. Dieses zu schaffen, war auch erklärtes Ziel des SGB, welches am 1.1.1976 in Kraft trat. Sind sein 50. Jubiläum und die aktuelle Forderung nach „einfachem“ Sozialrecht mehr als eine bloß zufällige Koinzidenz? 50 Jahre SGB geben jedenfalls Anlass, der Forderung nach dem einfachen Sozialrecht nachzugehen.
Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit das Sozialrecht den besonderen Belangen Betroffener von häuslicher und sexualisierter Gewalt Rechnung trägt. Dazu werden ausgewählte Regelungsbereiche mit Blick auf den finanziellen Rückgriff beim Schädiger, die Mitwirkung der Betroffenen bei der Strafverfolgung sowie Aspekte der Datenweitergabe beleuchtet.
Der Beitrag beschreibt die Historie der staatlichen Entschädigung mit Blick auf Impfschäden und stellt dazu die wesentlichen Aspekte der Sozialen Entschädigung im SGB XIV und aktuelle Zahlen vor.
Der Gerichtsbescheid stellt neben dem Urteil nach mündlicher Verhandlung und dem Urteil ohne mündliche Verhandlung eines von drei Instrumenten zur streitigen Beendigung von Klageverfahren in der ersten Instanz dar. Nachdem die Entstehungsgeschichte, die Voraussetzungen für die Entscheidung durch Gerichtsbescheid sowie die Rechtsbehelfe betrachtet wurden, sollen die Bedeutung des Gerichtsbescheides im Gefüge des SGG beleuchtet werden.
Das Persönliche Budget im Rehabilitationsrecht und die Zielvereinbarung – oder Freiheit mit Fußfesseln Das Persönliche Budget wird von Personen mit Behinderungen immer häufiger als spezielle Leistungsform der Rehabilitation (Reha) in Anspruch genommen. Allerdings wirft es – nicht zuletzt wegen nur rudimentärer gesetzlicher Regelungen – in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis einige Probleme auf.
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts
BSG, Urteil des 3. Senats vom 13.3.2025 – B 3 KR 16/23 R – ECLI: DE:BSG:2025:130325UB3KR1623R0 –
Anmerkung von Amelie Folttmann, Frankfurt/Main
BSG, Urteil des 8. Senats vom 18.12.2024 – B 8 SO 8/23 R – ECLI:DE:BSG:2024:181224UB8SO823R0 –
Anmerkung von Walter Böttiger, Stuttgart
BSG, Urteil des 1. Senats vom 14.11.2024 – B 1 KR 1/24 R –ECLI:DE:BSG:2024:141124UB1KR124R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Henning Müller, Frankfurt/Main
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 7.7.2025 – L 8 SO 47/25 B ER – ECLI:DE:LSGNIHB:2025:0707.8SO47.25.00 –
Anmerkung von Wolfgang Eicher, Kassel
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